AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.03.2017

 

Endler Elektrotechnik GmbH & Co. KG

Gannertshofener Str. 3

D-89257 Illertissen

vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Endler Verwaltungs GmbH,

vertr. d. d. Geschäftsführerin Claudia Endler

- im Folgenden ENDLER -

 

Telefon: +49 07303/903607

Telefax: +49 07303/9034123

E-Mail: info@endler-elektrotechnik.de

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE310031257          

Steuernummer: 151/158/05905

Finanzamt Neu-Ulm

Handelsregister:  Amtsgericht Memmingen, HRA 12947

 

Die von ENDLER angebotenen Waren und Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mit jeglicher Bestellung versichert der Kunde, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB zu sein.

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von ENDLER mit deren Kunden, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden grundsätzlich nicht anerkannt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen zum Download unter der Adresse www.endler-elektrotechnik.de zur Verfügung.

 

  1. Vertragsabschluss

1.1

Bei schriftlicher oder mündlicher Bestellung ist der Besteller 14 Tage an sein Vertragsangebot gebunden. Der Vertrag kommt zu Stande, sofern ENDLER ihn schriftlich und/oder per Fax bzw. E-Mail bestätigt hat oder geliefert wurde.

1.2

Angebote von ENDLER sind grundsätzlich freibleibend. Erfolgen Lieferungen ohne Auftragsbestätigungen bzw. Liefervertrag, so ist die Rechnung und/oder der Lieferschein als Auftragsbestätigung anzusehen unter Zugrundelegung der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ENDLER.

 

  1. Prospektangaben

Bei Produktbeschreibungen in Prospekten und/oder Online- bzw. Webkatalogen der Firma ENDLER sind grundsätzlich die jeweils aktuellen maßgeblich. Ältere Prospekte und Unterlagen sowie alle Angaben online und in Webkatalogen verlieren automatisch ihre Gültigkeit, sobald eine aktuellere Fassung von Prospekten und Unterlagen dem Kunden übermittelt oder im Internet bereitgestellt wird.

Alle in Prospekten, Katalogen, auf allen Homepageseiten von ENDLER und sonstigen Dokumenten enthaltenen Angaben, Maße, Werte, Einsatzbedingungen und sonstigen Inhalte können theoretische Näherungswerte sein, die grundsätzlich unverbindlich sind, es sei denn, dass sie von ENDLER ausdrücklich in einem Angebot als verbindlich bezeichnet oder ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden.

Serienmäßig hergestellte Produkte werden nach Muster oder Katalog geliefert. Handelsübliche geringfügige Farb-, Maserungs-, Muster- und Formabweichungen sind vertragsgerecht. Konstruktionsänderungen oder technische Änderungen bleiben vorbehalten, sofern die Funktionalität des Produktes unter Berücksichtigung des Standes der Technik erhalten bleibt.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1

Preise verstehen sich in Euro ohne MwSt. Ist nichts anderes schriftlich und grundsätzlich vereinbart, richten sich die Preise nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von ENDLER, sofern sich diese nicht drei Monate vor Liefertermin ändert. Diese Änderung der Preisliste ist zulässig, sofern nach Vertragsabschluss eine wesentliche Änderung der Preisfaktoren wie Werkstoffe, Zuliefererteile, Löhne, Soziallasten, Steuern oder ähnliches eintritt. ENDLER ist berechtigt, die Preisliste entsprechend dem Einfluss der angegebenen Kostenfaktoren in angemessenem Umfang anzupassen. Sofern ENDLER ein Angebot erstellt hat, gehen die im Angebot ausgewiesenen Preise der Preisliste vor.

Die Preise verstehen sich in EURO zzgl. der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten ab Werk (EXW, Incoterms 2000) und ohne jegliche Nebenleistungen, insbesondere ohne Transport, Versicherung, Inbetriebsetzung und sonstigen Aufwendungen im Rahmen der Anwendung beim Kunden. Unsere Dienstleistungen bei Inbetriebnahme, Wartungen, Installationen und sonstige Anwendungsunterstützungen werden grundsätzlich nach Regie abgerechnet, wobei sich die Regiestundensätze nach unserer jeweils gültigen Preisliste mit den aufgeführten Mengenrabatten ergeben.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Aufträgen über 6.000,- EUR gelten folgende Fälligkeitsregelungen: 1/3 des gesamten Rechnungsbetrages ist fällig bei Bestellung, 1/3 bei Anzeige der Lieferbereitschaft und 1/3 30 Tage nach Lieferung.

Der Kunde hat im Falle eines Mangels der Kaufsache oder der Montage ein Kaufpreiszurückbehaltungsrecht nur in angemessener Höhe, die sich nach der Art des Mangels und der Nutzungsbeeinträchtigung richtet.

3.2

Bei Überschreiten fälliger Zahlungstermine sind ohne weitere Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu bezahlen. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt der Verzugszins 1,5 % pro Monat über dem Basiszinssatz. Im Verzugsfall sind alle gewählten Rabatte und sonstigen Nachlässe hinfällig.

3.3

Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder anerkannt oder tituliert sind.

 

  1. Lieferung und Gefahrübergang

4.1

Die Gefahr geht mit Auslieferung der Sache an einen Spediteur oder eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.

4.2

ENDLER ist immer zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

4.3

Bei Lieferung ins Ausland gehen auch bei vereinbarter Frei-Haus-Lieferung grundsätzlich alle anfallenden Zusatzkosten, insbesondere Zollkosten, Gebühren für Porti-Papiere, die Einfuhrumsatzsteuer usw., zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für zusätzliche Transportkosten ab Grenze.

  1. Lieferfrist

 

5.1

Lieferfristen beginnen mit Absendung unserer Auftragsbestätigung. Der Liefertermin ist mit Verlassen des Werks von ENDLER eingehalten. ENDLER gerät ohne Mahnung nur in Verzug, sofern ein verbindlich und schriftlich zugesagter Liefertermin zu einem bestimmten Kalendertag überschritten wird. Für diesen Fall hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu gewähren. Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare Umstände und sonstige unvorhersehbare Störungen des Geschäftsbetriebes von ENDLER oder deren Lieferanten, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt weder bei ENDLER noch bei deren Vorlieferanten abwendbar sind, verschieben die Liefertermine um einen angemessenen Zeitraum. ENDLER wird in diesen Fällen von ihrer Leistungspflicht frei, wenn die Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist möglich ist.

Hat ENDLER zur Erfüllung des Kaufvertrages mit ihrem Vorlieferanten ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen, so braucht ENDLER nicht zu liefern, wenn der Vorlieferant nicht liefern kann. Über diese Umstände hat ENDLER den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen und ggf. bezahlte Entgelte unverzüglich zurückzuzahlen.

 

5.2

ENDLER kann die Lieferung verweigern, sofern nach Abschluss des Vertrages Tatsachen bekannt werden, welche die Gegenleistung des Kunden wegen dessen mangelnder Leistungsfähigkeit und /oder Bonität als gefährdet erscheinen lassen. Die Lieferung erfolgt für diesen Fall nur, sofern der Kunde vorleistet oder angemessene Sicherheiten stellt.

ENDLER ist berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Vorleistung oder der Sicherheitenstellung zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Die Fristsetzung ist entbehrlich, sofern der Kunde die bereits bei Vertragsabschluss bekannten oder ihm fahrlässig nicht bekannten Tatsachen arglistig oder fahrlässig verschwiegen hat.

 

6.Informationen des Kunden

Der Kunde haftet für seine Angaben und sonstigen Informationen zur Angebotserstellung sowie für die Tauglichkeit der Montageumgebung. Alle durch falsche Angaben oder eine ungeeignete Montageumgebung eintretenden Zusatzkosten trägt der Kunde.

Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben und für die rechtzeitige Zurverfügungstellung aller notwendigen Informationen; insbesondere haftet der Kunde für alle Zusatzkosten, die durch eine Verletzung dieser Mitwirkungspflicht entstehen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt und Vertragsrücktritt

 7.1

Alle Lieferungen der Firma ENDLER erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die jeweils gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gelieferten Waren und Forderungen aus bereits erbrachten Dienstleistungen Eigentum der Firma ENDLER. ENDLER verpflichtet sich, auf entsprechenden Antrag des Kunden alle Sicherheiten insoweit herauszugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Firma ENDLER.

Im Falle der Weiterveräußerung von Vertragsgegenständen tritt der Kunde seine Forderung mit Nebenrechten schon jetzt an ENDLER sicherungshalber ab. Bis auf den jederzeit möglichen Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt. Solange das Eigentumsrecht der Firma ENDLER besteht, ist diese berechtigt, sich jederzeit von der ordnungsgemäßen Behandlung und Unterbringung der Ware an Ort und Stelle zu überzeugen und diese gegebenenfalls nach Nachfristsetzung abzuholen, ohne dass hiermit ein Rücktritt vom Vertrag verbunden ist.

Der Kunde trägt alle Kosten einer notwendigen Rückholung der Ware, dies gilt auch für die evtl. erneute Anlieferung.

 

  1. Vertragsrücktritt

8.1

Nimmt der Kunde eine ordnungsgemäß bestellte Ware nicht ab oder erklärt der Kunde bereits vor Lieferung wörtlich oder sinngemäß, auch durch Schweigen auf eine entsprechende schriftliche Aufforderung, die einen entsprechenden Hinweis auf die Rechtsfolgen dieses Absatzes enthält, dass er diese nicht abnehmen werde, kann ENDLER ohne weitere Mahnung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

8.2

Im Falle eines vom Kunden veranlassten Vertragsrücktritts der Firma ENDLER, insbesondere wegen Zahlungsverzuges oder im Fall des 5.2 oder einer sonstigen vom Kunden veranlassten unberechtigten Rückabwicklung des Vertrages nach Lieferung und der Rücknahme gelieferter Waren, hat ENDLER Anspruch auf Schadensersatz und auf Ausgleich für Aufwendungen.

8.3

Hat ENDLER einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung, wird dieser wie folgt pauschaliert:

ENDLER hat Anspruch auf pauschalen Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30 % des Nettoauftragsvolumens. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie z. B. Hin- und Rücktransport- sowie Montagekosten usw. erhält ENDLER Ersatz in jeweils entstandener Höhe. Die Stundenpauschale je Mitarbeiter beträgt 50,00 EUR zzgl. MwSt. und die Fahrtkostenpauschale 0,90 EUR pro km zzgl. MwSt. Diese Kostenansätze gelten auch in den übrigen Fällen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der Kunde Kosten zu tragen hat.

8.4

Es ist sowohl ENDLER unbenommen, statt den Pauschalsätzen für Schadensersatz, einen höheren Schaden zu beweisen und geltend zu machen, als auch dem Kunden möglich, einen geringeren Schaden von ENDLER darzulegen und unter Beweis zu stellen. Befindet sich der Kunde im Abnahmeverzug, hat er nach einer Verzugsdauer von mehr als 14 Tagen die anfallenden Lagerkosten zu bezahlen.

  1. Gewährleistung

 

ENDLER gewährleistet die Mangelfreiheit seiner Produkte entsprechend den vertraglichen Vorgaben innerhalb einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr, gerechnet ab Übergabe. Der Kunde hat Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen offensichtlicher oder normal erkennbarer Mängel spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mängelanzeige oder wird die Ware von ihm verbraucht oder veräußert, so gilt dies als vorbehaltlose Genehmigung.

Wegen einer Vielzahl der Verwendungsmöglichkeiten von ENDLER-Produkten übernimmt ENDLER keine Gewährleistung für die tatsächlichen Verwendungsmöglichkeiten und konkreten Einsatzbedingungen beim Kunden, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde und uns die konkreten Einsatzbedingungen vor Ort in korrekter Weise vom Kunden schriftlich geschildert wurden.

Gewährleistungsansprüche werden nach Wahl von ENDLER auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche für Mangelfolgeschäden, werden ausgeschlossen mit Ausnahme von Personenschäden, sofern ENDLER fahrlässig gehandelt hat. ENDLER haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.

Insbesondere haftet ENDLER nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern die Schadensursache auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigen Verhaltens beruht. Sollten dann Schadensersatzansprüche gegeben sein, verjähren diese ein Jahr nach Übergabe der Ware. Voraussetzung aller Gewährleistungsansprüche des Kunden ist, dass der Kunde alle zumutbaren Mitwirkungen an der Fehlerbeseitigung erbringt, insbesondere den Mangel nachvollziehbar und unmittelbar nach dem Erkennen mitteilt. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Nachbesserungsfristen sind die Schwierigkeiten der Firma ENDLER hinsichtlich der Lieferfähigkeit ihrer Lieferanten zu berücksichtigen.

ENDLER ist berechtigt, die Nachbesserung so lange zu verweigern, bis der Kunde einen unter Berücksichtigung des vorhandenen Mangels angemessenen Anteil des Gesamtkaufpreises bezahlt, insbesondere denjenigen von mangelfreien Teilstücken. Meldet der Kunde ENDLER einen Mangel der keiner ist oder den der Kunde selbst zu vertreten hat, haftet der Kunde ENDLER für die dadurch entstandenen Kosten, sofern er fahrlässig gehandelt hat.

Die Gewährleistung entfällt insgesamt, wenn Produkte der Firma ENDLER nicht zum bestimmungsgemäßen Einsatz und bei außergewöhnlichen Betriebsbedingungen verwendet werden und/oder keine ENDLER–Ersatzteile verwendet werden, bei unsachgemäßer Wartung, insbesondere bei Verstoß gegen Wartungsanweisungen oder wenn die Ware in sonstiger Weise unsachgemäß behandelt bzw. eingesetzt oder falsch montiert wird. Die Gewährleistung und die Haftung entfallen ferner, wenn die Produkte der Firma ENDLER bearbeitet oder verändert werden. Der Kunde trägt in diesem Fall die Beweislast dafür, dass die Bearbeitung bzw. Veränderung nicht ursächlich für aufgetretene Mängel bzw. Schäden sind.

Führen zwei Nacherfüllungsversuche nicht zum Erfolg, gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, sofern lediglich ein geringfügiger Mangel vorliegt.

 

  1. Haftung

ENDLER haftet für Schäden aus der Verletzung der Gesundheit, des Lebens oder des Körpers bei Vorsatz, grober und leichter Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Für sonstige Schäden aus vertraglicher oder außervertraglicher Pflichtverletzung haftet ENDLER nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, soweit nicht vertragswesentliche oder Kardinalspflichten verletzt sind. Im Falle der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten oder Kardinalspflichten haftet ENDLER auch bei leichter Fahrlässigkeit, aber nur für die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden.

ENDLER haftet nicht für Auskünfte oder Beratung, sofern diese nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind. Auskünfte und Beratung im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Auftrages sind grundsätzlich nicht wesentliche Vertragspflichten, für die die Haftung auf grobes Verschulden und für vorhersehbare Schäden beschränkt wird. Sollte eine Haftung nach den vorangegangenen Absätzen und/oder gemäß Ziff. 9 dieser AGB bestehen, wird diese auf die bei ENDLER durch deren Haftpflichtversicherung abgedeckten Ansprüche beschränkt.

Haftungsausschlüsse nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

 

  1. Wartungsanweisung

Bei Verstoß gegen die Wartungsanweisungen der Firma ENDLER erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden. Die Firma ENDLER übernimmt ferner keinerlei Haftung für Mangelfolgeschäden, insbesondere Schäden an anderen Rechtsgütern und auch für Personenschäden.

 

  1. Geheimhaltung und Urheberrechte

Sofern im Rahmen der Geschäftsbeziehung geschützte Dokumente, Gegenstände und sonstige Informationen übermittelt bzw. weitergegeben werden, sind diese urheberrechtlich geschützt. Alle Urheberrechte stehen der Firma ENDLER zu.

Unsere Kunden sichern zu, die geschützten Dokumente, Gegenstände und sonstigen Informationen ohne schriftliche Zustimmung der Firma ENDLER strengstens vertraulich zu behandeln, weder zu kopieren noch nachzubilden, weiterzugeben oder zu verbreiten, weder nachzubauen oder auf sonstige Weise Dritten zugänglich zu machen und /oder Dritte davon in sonstiger Weise in Kenntnis zu setzen.

Jegliche Nutzung der geschützten Dokumente, Gegenstände und sonstigen Informationen ohne vertragliche Grundlage und ohne Zustimmung der Firma ENDLER ist ebenfalls untersagt. Die geschützten Positionen dürfen nur Personenkreisen zugänglich gemacht werden, die im Rahmen des Vertragszwecks und im Rahmen der Zusammenarbeit unabdingbar Einblick in die genannten Dokumente erlangen müssen.

Ferner ist der Kunde verpflichtet, sonstige Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder erkennbar vertraulich sind, geheim zu halten und nur im Rahmen des Vertragszwecks zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsverbindung. Sämtliche von ENDLER übermittelten Muster, Zeichnungen und sonstigen Dokumente, deren Übereignung nicht zum Vertragszweck gehört, bleiben auch physisch im Eigentum der Firma ENDLER.

Werden Neuentwicklungen durchgeführt, so stehen ENDLER an allen Entwicklungsergebnissen grundsätzlich alle Rechte zu.

Werden vom Kunden in Zusammenarbeit mit ENDLER oder unter Mitwirkung in irgendeiner Form Entwicklungsergebnisse mitentwickelt und kommt es dabei zu Urheberrechten des Kunden und / oder Miturheberrechten oder zu sonstigen gewerblichen Schutzrechten, auch in Mitinhaberschaft, so räumt der Kunde ENDLER – soweit gesetzlich möglich – das ausschließliche, übertragbare, unterlizenzierbare und für alle Nutzungsarten räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an diesen Entwicklungsergebnissen ein.

Das Recht beinhaltet insbesondere auch das Recht zur Bearbeitung, Umarbeitung, Übersetzung, Veröffentlichung, Verarbeitung, Vervielfältigung und Ausstellung.

Diese Regelung gilt insbesondere für alle Dokumentationen der Entwicklungsergebnisse, Dateien, Zeichnungen in allen Formen, Algorithmen, Programme und das sonstige Know-How.

ENDLER steht darüber hinaus die alleinige Befugnis zu, im In- und Ausland Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken anzumelden.

 

  1. Datenschutz

13.1

Der Kunde ist einverstanden, dass in den Kaufvertrag aufgenommene persönliche Daten nur der internen Be- /Verarbeitung bzw. Auswertung dienen und an Dritte nicht weitergegeben werden. Er ist damit einverstanden, dass wir diese für Newsletter verwenden.

 

13.2

ENDLER ist berechtigt, über den Kunden eine Kreditauskunft bei der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) oder einer anderen Informationsstelle einzuholen. Der Kunde erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung.

ENDLER und die von ENDLER beauftragten Dienstleister verwenden die personenbezogenen Daten zur Bearbeitung und Abwicklung der Anfragen, Bestellungen, Reklamationen und zu mit sonstigen mit dem Vertragszweck gebundenen Maßnahmen. Es kann im Einzelfall erforderlich sein, dass Endler die Daten ihren Vertragsdienstleistern und sonstigen Subunternehmern übermittelt.

ENDLER ist auch berechtigt, die Daten für Marketingmaßnahmen, Werbung und sonstigen Aktionen der Kundenpflege zu verwenden. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses können wir bei der Auskunftsdatei Bonitätsdaten (u. a. auch aus den Anschriftsdaten ermittelte Wahrscheinlichkeitswerte) abrufen und verwenden. Personenbezogene Daten über fällige und unbezahlte und unbestrittene Forderungen kann ENDLER vier Wochen nach Zugang der ersten (bzw. zweiten) von insgesamt zwei schriftlichen Mahnungen an die Auskunftsdatei übermitteln, die diese Daten bei berechtigtem Interesse auch anderen Unternehmen zur Bonitätsprüfung zur Verfügung stellt.

 

Weitere Regelungen, Einzelheiten und Informationen kann der ENDLER-Datenschutzerklärung entnommen werden, die Sie auf unserer Homepage www.endler-elektrotechnik.de finden. Selbstverständlich können Sie die Erlaubnis für die Nutzung, Verarbeitung und Weitergabe der Daten zu Marketingzwecken jederzeit widerrufen oder dieser widersprechen, in dem Sie uns eine entsprechende Nachricht schicken. Dies können Sie sowohl auf dem Postweg durch eine formlose Mitteilung an Endler Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Gannertshofener Str. 3, D-89257 Illertissen oder durch eine E-Mail an info@endler-elektrotechnik.de bewerkstelligen.

 

 

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

14.1

Dieser Vertrag unterliegt dem unvereinheitlichten deutschen Recht, namentlich dem BGB und HGB. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.

 

14.2

Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Neu-Ulm.

 

14.3

Für alle Kunden in nicht deutschsprachigen Ländern sind technische Dokumentationen, Beschreibungen etc. in englischer Sprache verfügbar.

 

14.4

Wenn der Kunde keinen Wohnsitz im Inland hat, oder diesen nach Vertragsabschluss aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand nach Wahl von ENDLER der Hauptsitz der Firma ENDLER oder der des Kunden.

 

14.5

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.

An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

 

 

  1. Know-How Schutz- und Qualitätssicherung

 

Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt unsere Know-How Schutz- und Qualitätssicherungsvereinbarung unter der Adresse http://endler-elektrotechnik.de/datenschutz